Working Group: Law
Die „Arbeitsgruppe Recht“ untersucht Formen der Aushandlung von
Recht in kulturhistorischer Perspektive. Sie erforscht die Schaffung
und Vermittlung von Recht sowie die Wirkung und das Verständnis von
Recht in unterschiedlichen Kontexten.
Die Mitarbeiter der
Arbeitsgruppe gehen in Anlehnung an Clifford Geertz davon aus, dass das
Recht eine Form der Repräsentation von sozialer Ordnung ist. „Law (…)
is not a bounded set of norms, rules, principles, values, or whatever
from which jural responses to distilled events can be drawn, but part
of a distinctive manner of imagining the real”, heißt es bei Geertz
(Geertz, Further Essays in Interpretative Anthropology, New York 1996:
173). Das Recht ist indes eine Repräsentation, die soziale Ordnung
nicht nur darstellt, sondern auch herstellt. Wie in kaum einem anderen
Medium kommen im Recht Repräsentation und soziale Ordnung zusammen.
Der
Begriff der Rechtskulturen (legal cultures) bietet der Arbeitsgruppe
einen Ansatz, Recht als Repräsentation sowie als Dar- und
Herstellungsmedium sozialer Ordnung zu untersuchen. Der Begriff
thematsiert einerseits die „execution (or violation) of legal
precepts”. Er verweist andererseits auf die Einstellungen von Menschen
gegenüber dem Recht; genauer gesagt: auf „confrontation, appropriation,
reshaping, and dissemination of values, concepts, notions, ideas,
images, social tactics, and forms of argumentation” von Recht (Carlos
Aguirre/ Ricardo D. Salvatore, Crime and Punishment in Latin America,
Durham/London 2001: 14).
Das Wechselspiel zwischen Recht, Repräsentation und sozialer Ordnung soll in zwei Dimensionen betrachtet werden:
- Recht als ein „powerful instrument of social control designed to mold the bodies and souls of the subjects to its rule” (Aguirre/ Salvatore, 2001: 13);
- Recht als eine “arena of social contestation […], a terrain in which individuals and groups with different interests, resources, and quotas of power confront each other and try to ‘work the system to their own advantage’” (ebd.).
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit folgenden Themen:
- die Herstellung von Recht, d.h. Verhandlungen und Prozesse, in denen Rechtsnormen neu geschrieben, geändert und in Kraft gesetzt werden;
- die performativen und pädagogischen Dimensionen des Rechts: das Gesetz und die Rechtsinstitutionen als Inszenierung von normativen Botschaften über gutes, „zivilisiertes“ Verhalten;
- die Koexistenz verschiedenartiger Rechtsnormen (legal pluralism) und die Rolle der Vermittlung des Rechts;
- die Aushandlung von Rechtsnormen zwischen unterschiedlichen Akteursgruppen und ihre Wirkung in unterschiedlichen kulturellen Kontexten innerhalb und außerhalb von Rechtsinstitutionen;
- Versuche des grenz- und kulturübergreifenden Transfers von Recht und Rechtssystemen.
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