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Sonderforschungsbereich 640: Repräsentationen sozialer Ordnungen im Wandel
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Recht

Die „Arbeitsgruppe Recht“ untersucht Formen der Aushandlung von Recht in kulturhistorischer Perspektive. Sie erforscht die Schaffung und Vermittlung von Recht sowie die Wirkung und das Verständnis von Recht in unterschiedlichen Kontexten.

Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe gehen in Anlehnung an Clifford Geertz davon aus, dass das Recht eine Form der Repräsentation von sozialer Ordnung ist. „Law (…) is not a bounded set of norms, rules, principles, values, or whatever from which jural responses to distilled events can be drawn, but part of a distinctive manner of imagining the real”, heißt es bei Geertz (Geertz, Further Essays in Interpretative Anthropology, New York 1996: 173). Das Recht ist indes eine Repräsentation, die soziale Ordnung nicht nur darstellt, sondern auch herstellt. Wie in kaum einem anderen Medium kommen im Recht Repräsentation und soziale Ordnung zusammen.

Der Begriff der Rechtskulturen (legal cultures) bietet der Arbeitsgruppe einen Ansatz, Recht als Repräsentation sowie als Dar- und Herstellungsmedium sozialer Ordnung zu untersuchen. Der Begriff thematsiert einerseits die „execution (or violation) of legal precepts”. Er verweist andererseits auf die Einstellungen von Menschen gegenüber dem Recht; genauer gesagt: auf „confrontation, appropriation, reshaping, and dissemination of values, concepts, notions, ideas, images, social tactics, and forms of argumentation” von Recht (Carlos Aguirre/ Ricardo D. Salvatore, Crime and Punishment in Latin America, Durham/London 2001: 14).

Das Wechselspiel zwischen Recht, Repräsentation und sozialer Ordnung soll in zwei Dimensionen betrachtet werden:

  1. Recht als ein „powerful instrument of social control designed to mold the bodies and souls of the subjects to its rule” (Aguirre/ Salvatore, 2001: 13);
  2. Recht als eine “arena of social contestation […], a terrain in which individuals and groups with different interests, resources, and quotas of power confront each other and try to ‘work the system to their own advantage’” (ebd.).

 

Die Arbeitsgruppe befasst sich mit folgenden Themen:
  1. die Herstellung von Recht, d.h. Verhandlungen und Prozesse, in denen Rechtsnormen neu geschrieben, geändert und in Kraft gesetzt werden;
  2. die performativen und pädagogischen Dimensionen des Rechts: das Gesetz und die Rechtsinstitutionen als Inszenierung von normativen Botschaften über gutes, „zivilisiertes“ Verhalten;
  3. die Koexistenz verschiedenartiger Rechtsnormen (legal pluralism) und die Rolle der Vermittlung des Rechts;
  4. die Aushandlung von Rechtsnormen zwischen unterschiedlichen Akteursgruppen und ihre Wirkung in unterschiedlichen kulturellen Kontexten innerhalb und außerhalb von Rechtsinstitutionen;
  5. Versuche des grenz- und kulturübergreifenden Transfers von Recht und Rechtssystemen.

 

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